GESCHÄFTS- UND BEFÖRDERUNGSBEDINGUNGEN

  • Die Buchung über das Anmeldeformular bildet auch ohne die Unterschrift des Kunden (Bestellers) einen Beförderungsvertrag. Grundlage des Vertrages sind diese Geschäfts- und Beförderungsbedingungen. Der Kunde erkennt diese uneingeschränkt an. Leistungsumfang und Beförderungspreis nach Vereinbarung.

 

  • Der Besteller ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung sofort nach Erhalt auf Richtigkeit zu überprüfen. Für die Richtigkeit der Angaben ist alleine der Besteller verantwortlich. Sollten Abweichungen der Abflug- oder Rückflugdaten vorkommen, muss sich der Besteller sofort mit unserem Büro (Tel.: +49-7531-31614) in Verbindung setzen.

 

  • Die Kunden/Reisebüros sind dazu verpflichtet, Umbuchungen, die nach Zugang der schriftlichen Bestätigung durch Reiseexpress-Konstanz eintreten, umgehend schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung. Umbuchungen (Zeitänderungen) sind als Rücktritt mit anschließender Neubuchung zu behandeln und bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Reiseexpress Konstanz.

 

  • Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Bei Abholung an der Heimatadresse des Bestellers kann der Fahrer nicht mehr als zehn Minuten über die vereinbarte Abholzeit hinaus warten, um den Zeitplan einhalten zu können. Für die Beförderung von gehbehinderten Fahrgästen ist seitens des Kunden dafür Sorge zu tragen, dass für das Ein- und Aussteigen dieser Fahrgäste neben unserem Fahrer noch eine betreuende Hilfsperson zur Verfügung steht. Bei alleinreisenden, behinderten Personen kann für die Begleitperson zum Flughafen (und zurück) ein ermäßigter Fahrpreis vereinbart werden.

 

  • Die Ankunftszeit am Flughafen richtet sich nach der vom Besteller oder vom zuständigen Reisebüro angegebenen Abflugszeit. Reiseexpress-Konstanz ist bemüht, Sie rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen zu bringen. Die Abholung der Fahrgäste von zu Hause erfolgt deshalb ca. 2 Stunden zuzüglich geschätzte Fahrzeit vor dem Abflug. Für die Folgen von Verspätungen durch unvorhergesehener Verkehrsdichte, Staus oder höherer Gewalt haftet Reiseexpress-Konstanz nicht. Eine Haftung für die Folgen von Verspätungen innerhalb leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

 

  • Der komplette Fahrpreis ist in der schriftlichen Buchungsbestätigung festgelegt und ist bei Antritt der Fahrt in BAR dem Fahrer des Reiseexpress-Konstanz zu entrichten.

 

  • Abholzeit am Flughafen ist die planmäßige Ankunftszeit + ca. 30 Minuten für die Gepäckabholung. Bei Verspätungen sind 90 Minuten Wartezeit, über die planmäßige Ankunftszeit hinaus, im Preis inbegriffen; längere Wartezeiten werden in Rechnung gestellt (25,- € pro angefangene Stunde).

 

  • Die Einhaltung des Flugplanes der jeweiligen Fluggesellschaften liegt außerhalb unseres Einflusses. Ein Anspruch auf Beförderung besteht grundsätzlich nur zu den vereinbarten Zeiten. Bei größeren Verschiebungen oder Ausfall des Fluges entfällt der Anspruch auf Rücktransport. Fahrgäste, die sich nicht am vereinbarten Treffpunkt, dem Meetingpoint in der Ankunftshalle, einfinden, werden zweimal über die Informationsstelle des Flughafens ausgerufen. Auch bei Nichtinanspruchnahme des Rücktransfers ist eine anteilige Rückerstattung des entrichteten Fahrpreises ausgeschlossen. Bei größeren Flugverschiebungen oder Ausfällen ist es daher unbedingt erforderlich, unser Büro umgehend zu informieren (Tel.: +49-7531-31614). Reiseexpress-Konstanz ist immer bemüht, Sie wieder vom Flughafen nach Hause zu bringen. Sollte der Fahrer die Möglichkeit haben, auf die Fahrgäste am Flughafen zu warten, erheben wir eine Unkostenpauschale von 25,- € pro angefangene Stunde.

 

  • Stornogebühren: Bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 10%, ab dem 7. Tag 25% ab 24 Stunden vor Reisebeginn 50% des Transferpreises. Wird der bestellte Transfer vor Ort (Wohnort/Flughafen) nicht wahrgenommen, hat der Reiseexpress-Konstanz Anspruch auf 100% des vereinbarten Fahrpreises. Dem Kunden bleibt vorbehalten, dem Reiseexpress-Konstanz nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist.

 

  • Für Personenschäden haftet Reiseexpress-Konstanz nur nach Maßgabe der zur Deckung dieser Risiken abgeschlossenen Haftpflicht- und Unfallversicherung. Voraussetzung ist grob fahrlässige oder vorsätzliche Schadenverursachung durch Reiseexpress-Konstanz, oder deren Fahrpersonal.